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    Aktuelle Information des Kultusministeriums zum Umgang mit COVID-19

    Stand: 28.09.2022

    Im Falle einer COVID-19 Erkrankung von Schülerinnen und Schülern, Kindern und Jugendlichen gelten die Vorgaben der Corona-Verordnung Absonderung.

    Wie bei Erwachsenen besteht regelmäßig eine Absonderungsdauer von fünf Tagen (bzw. höchstens zehn Tagen, wenn keine Symptomfreiheit bei Absonderungsende besteht). Die Vorlage eines Testnachweises ist zur Beendigung der Absonderung NICHT erforderlich.

    Somit bedarf es auch zum Betreten einer Schule weiterhin nicht der Vorlage eines Testnachweises.