• +49 (0)7572 - 8840
  • info@sonnenlugerschule-mengen.de
  • Schulstraße 12 | 88512 Mengen
  • Erklärung zur Barrierefreiheit

    Die Sonnenlugerschule in Mengen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.sonnenlugerschule-mengen.de.

    1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

    2. Nicht barrierefreie Inhalte

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

    • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
    • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
    • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.

    Unverhältnismäßige Belastung
    Für die Unterseiten „Datenschutzerklärung“ sowie „Rechtliche Hinweise“ wird von einer Gestaltung nach Absatz 1 nach § 10 Absatz 2 L-BGG abgesehen.

    3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 17.03.2021 erstellt.

    Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

    4. Rückmeldung und Kontaktangaben

    Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.sonnenlugerschule-mengen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

    Sonnenlugerschule Gemeinschaftsschule Mengen
    Schulstraße 12
    88512 Mengen

    E-Mail: info [at] sonnenlugerschule-mengen [punkt] de
    Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: 07572-8840 erreichen.

    5. Durchsetzungsverfahren

    Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Sonnenlugerschule Gemeinschaftsschule Mengen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

    Falls die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

    Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

    Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
    Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711-279-3360
    E-Mail: poststelle [at] bfbmb [punkt] bwl [punkt] de

    Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.