Schulprofil
Neben dem Bildungsauftrag hat die Schule auch die Aufgabe zu erziehen.
An unserer Schule legen wir großen Wert auf die Vermittlung von Werten wie Ehrlichkeit und Tugenden wie Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme.
Die Förderung von Sozialkompetenz und Persönlichkeit sowie der respektvolle Umgang mit Mitmenschen und Gegenständen sind uns für unsere Schulgemeinschaft wichtig.
Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Teamfähigkeit sind die Bausteine für eine positive Entwicklung im privaten wie auch im schulischen Umfeld.
Unsere pädagogische Tätigkeit hat die Stärkung des Selbstbewusstseins und die Erziehung zur Selbständigkeit zum Ziel. Das Lehrerkollegium und die Elternschaft unserer Schule baut auf ein offenes und gutes Miteinander in der Erziehungsgemeinschaft Eltern – Lehrer – Schüler.
Eltern und Lehrkräfte haben verschiedene Aufgaben, aber ein gemeinsames Ziel: die positive Entwicklung der SchülerInnen. Die Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen, ist ein vertrauensvoller und partnerschaftlicher Austausch. Regelmäßige Kontakte mit den Eltern finden in Form von Elternpflegschaftssitzungen, Elternabende, Einzelgesprächen in der Schule oder im Elternhaus, per Telefon und bei schulischen Veranstaltungen statt.
Der Einsatz, das Interesse und das Engagement der Eltern für die Schule ihres Kindes und für die Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule sind uns wichtig.
Was ist eine Gemeinschaftsschule?
Bildungsgang und Abschluss
Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsorientierte Schule, die Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Begabungen fördert. Dazu zählen Mädchen und Jungen, die sich mit dem Lernen schwer tun, genauso wie solche mit sehr hohem Leistungsvermögen. Auch Kinder mit Behinderungen gehören dazu.
Mögliche Schulabschlüsse an der Gemeinschaftsschule:
An der Gemeinschaftsschule werden dieselben Abschlussprüfungen wie an den anderen allgemein bildenden Schulen durchgeführt. Für die Sonnenlugerschule bedeutet dies: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 und der Realschulabschluss nach Klasse 10.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses, insbesondere ausreichender Schülerzahl, kann die Gemeinschaftsschule eine eigene Oberstufe anbieten.
Daneben ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch der Wechsel in die Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums oder an ein berufliches Gymnasium möglich.
Lernen in der Gemeinschaftsschule
In der Gemeinschaftsschule wird nach den Bildungsstandards der Hauptschule auf dem grundlegendem, der Realschule auf dem mittleren und des Gymnasiums auf dem erweiterten Niveau unterrichtet.
Das Lernen wird in anregender Weise für die Schülerinnen und Schüler gestaltet. Eigenständiges Lernen findet dabei genauso statt wie Lernen miteinander. Daneben werden auch traditionelle Unterrichtsmethoden angewandt. Die Schülerinnen und Schüler lernen in Begleitung und unter Anleitung von Lehrerinnen und Lehrern. Diese nehmen dabei unterschiedliche Rollen ein: als Lernbegleiter, als Coach sowie als klassische Lehrperson.
Dabei ist die Gemeinschaftsschule grundsätzlich als Ganztagesschule ausgelegt. An der Sonnenlugerschule findet an drei Schultagen auch am Nachmittag Unterrichts statt: Montag, Dienstag und Donnerstag.
Lernfortschritte sichtbar machen
Viele Schülerinnen und Schüler sind in verschiedenen Fächern unterschiedlich leistungsstark. In der Gemeinschaftsschule haben sie, außer in den Abschlussklassen und gegebenenfalls in der Oberstufe, die Möglichkeit, in den einzelnen Fächern auf unterschiedlichem Niveau zu lernen.
Damit alle Beteiligten den Lernfortschritt richtig einschätzen können, arbeiten die Schülerinnen und Schüler in der Regel mit Kompetenzrastern.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten dabei Rückmeldung auf die Fragen zu den jeweiligen Lerngebieten: „Was kann ich?“ und „Wie gut kann ich es?“ Das Kompetenzraster ermöglicht es, den eigenen Lernprozess zu planen, sich Ziele zu setzen und das Lerntempo selbst zu finden. Damit wird auch eine zentrale Grundlage für Gespräche zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern sowie für Beratungsgespräche mit den Eltern geschaffen.
Anstelle eines Zeugnisses, in dem die Leistung mit Noten beurteilt wird, erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Gemeinschaftsschule einen detaillierten Lernentwicklungsbericht. Auf Wunsch der Eltern kann der Bericht mit Noten ergänzt werden.
In der Gemeinschaftsschule gibt es kein Sitzenbleiben.
Unsere Schulordnung
I. Vorwort
An unserer Schule leben Kinder, Jugendliche und Erwachsene zusammen. Wir alle bilden unsere Schulgemeinschaft, in der sich jeder wohl fühlen kann.
Das gemeinsame Ziel, das wir verfolgen, ist, einen sicheren Weg für jeden in die Zukunft zu ebnen. Dazu gehört die Aneignung von Wissen genauso wie unseren Mitmenschen gegenüber Toleranz zu zeigen, ein freundliches Miteinander zu fördern, sich gegenseitig zu helfen und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Jeder ist für sich selbst
und auch für den anderen verantwortlich. Ein friedliches Miteinander ist die Voraussetzung für eine gute
Gemeinschaft zwischen allen Mitgliedern unserer Schule, für ein harmonisches Zusammenleben, in welchem sich jeder entfalten und einbringen kann.
II. Regeln für das Zusammenleben an unserer Schule
- Wir gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um.
- Wir sind hilfsbereit.
- Wir sind fair zu unseren Mitmenschen und behandeln sie alle gleich.
- Wir sind ehrlich zu uns selbst und gegenüber anderen.
- Wir tolerieren alle unsere Mitmenschen und deren Meinung.
- Wir respektieren das Eigentum anderer.
- Wir pflegen einen guten Umgangston miteinander.
Mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen muss rechnen, wer das friedliche Miteinander stört und sich nicht an die Regeln hält.
Zu Beginn jeden Schuljahres werden in den Klassen eigene Klassenregeln mit dem/der Klassenlehrer/in erarbeitet, bzw. ergänzt.
Grundlage für die Klassenregeln ist die Schulordnung.
Die Eltern werden durch den/die Klassenlehrer/in bei der ersten Klassenpflegschaft über die Klassenregeln informiert, ebenso die Fachlehrer/innen. Den Schüler / Schülerinnen und Eltern werden mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen diese Vereinbarungen aufgezeigt.
Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Grundsätzlich werden die Eltern durch ein Gespräch über
Verstöße informiert. Die Klassenkonferenz tritt gegebenenfalls zusammen und berät.
Mit einem Eintrag ist zu rechnen, wenn
- das Schulgelände während der Schulzeit verlassen wird;
- auf dem Schulgelände geraucht oder Alkohol konsumiert wird;
- Gewalt gegen Mitschüler/innen, Lehrkräfte, Hausmeister,Reinigungspersonal und Gästen angedroht und/oder ausgeübt wird;
- Eigentum anderer mutwillig zerstört wird;
- gegen die aufgestellten Klassenregeln verstoßen wird
- ohne Absprache mit einer Lehrkraft das Handy benutzt wird
Eine persönliche Wiedergutmachung ist wünschenswert. Je nach Schwere der Einträge ist mit einer Androhung, bzw. einem zeitweiligen Unterrichtsausschluss zu rechnen. Erteilte Einträge gelten das ganze Jahr.
Mit einem sofortigen Unterrichtsausschluss durch die Schulleitung muss rechnen,
- wer seelischen Druck auf seine Mitschüler ausübt (z. B. durch Erpressung);
- wer Gewalt vorsätzlich anwendet und dadurch die Gesundheit anderer gefährdet;
- wer Waffen bei sich führt;
- wer Drogen konsumiert oder damit handelt.
III. Nachwort
Wir alle wollen die Regeln des Zusammenlebens einhalten und bei Verstößen auch die Folgen akzeptieren.
Wir, die Schüler und Schülerinnen, die Eltern und Lehrkräfte unterstützen uns gegenseitig in unserem gemeinsamen Tun und Handeln.
Wir nehmen diese Schulordnung als einen Vertrag an, achten die Regeln und tragen die Konsequenzen.
Die Schulleitung im September 2011
Die Schulkonferenz stimmte dieser Schulordnung am 24.02.2000 zu und tritt am 01.08.2000 in Kraft.
Sprachförderung
Sprache ist das wesentliche Kommunikationsmittel und eine Voraussetzung zur Teilnahme in Gesellschaft und Schule. Sicherheit im Umgang mit der Bildungssprache Deutsch ist die Grundlage für den schulischen Erfolg und damit auch dafür, sich nachhaltig für das Leben in Gesellschaft und Beruf zu qualifizieren. Ziel der Vorbereitungsklasse (VKL) ist es, die Sprachkompetenz der SchülerInnen so zu verbessern, dass sie mehr Sicherheit im Umgang mit der deutschen Sprache allgemein erlangen und die Bildungssprache Deutsch so gut beherrschen, dass sie erfolgreich am Unterricht einer Regelklasse teilnehmen können.
Die Sonnenlugerschule führt eine Vorbereitungsklasse für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache und / oder ohne ausreichende Kenntnisse in Deutsch eingerichtet. Die Vorbereitungsklasse wird als jahrgangsgemischte Klasse geführt.











