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    Informationen zur Erstattung Corona-bedingte Ausfälle in der Schülerbeförderung

    An alle Schulträger und Schulen
    im Landkreis Sigmaringen

    Corona-bedingte Ausfälle in der Schülerbeförderung – Land Baden-Württemberg ersetzt Schülern und Eltern im April Monatsbeiträge bei Schülermonatskarten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    dank einer erneuten Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg, kann zur Unterstützung aller Schüler und Eltern auch für die neuerlichen Ausfälle ein Ausgleich in der Schülerbeförderung vorgenommen werden.
    Im Verkehrsverbund naldo wurde hierzu in enger Abstimmung mit den naldo-Landkreisen sowie den Verkehrsunternehmen folgende Regelung getroffen:

    • Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren“

    Für alle Schüler, welche die naldo-Schülermonatskarte für März 2021 behalten haben, wird die Rate für die Schülermonatskarte des Monats April NICHT abgebucht.

    Hinweis: Leider war es wegen der Corona-Pandemie einigen Schulen bislang nicht möglich, ihren Schülern die neuen März-Fahrkarten auszuhändigen. Die geplante Erstattung des Monats April kann in diesen Fällen nur dann erfolgen, wenn die Schüler ihre Fahr-karten bis spätestens 10. März abholen (alternativ: postalische Zustellung durch Schulsekretariat) oder die Schule bis dahin schriftlich von den Eltern (z.B. per E-Mail) den Auftrag erhält, keine Stornierung der März-Schülermonatskarte zu veranlassen.

    • Abo 25

    Für Abos 25, die über die Schule ausgegeben werden oder Schüler mittels Direktversand erhalten, wird die Monatsrate für den Monat April 2021 NICHT abgebucht.

    • Verlängerte Rückgabefrist von naldo-Schülermonatskarten im Schülerlistenverfahren für den Monat März 2021

    Da derzeit weiter unklar ist, wie schnell der Präsenzunterricht an den Schulen wieder aufgenommen werden kann, hat der Verkehrsverbund naldo, ebenfalls in enger Abstimmung mit den Landkreisen und den Verkehrsunternehmen, für naldo-Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren“ die Rückgabefrist für den Monat März verlängert. Normalerweise müssten die März-Fahrkarten bis spätestens 28. Februar 2021 bei der Schule abgegeben werden, damit keine Berechnung des Monats erfolgt. Die Rückgabefrist wird jedoch nun bis einschließlich 10. März 2021 verlängert. Die Rückgabe solcher Schülermonatskarten ist immer nur bei der jeweiligen Schule bzw. bei postalischer Zustellung an den Schüler auch beim jeweiligen Schülerlistencenter möglich. Nur dann erfolgt keine Abbuchung des Elternbeitrags für den Monat März.

    Wir geben jedoch zu bedenken, dass dann die oben beschriebene Erstattungsregelung für den Monat April nicht greift und es möglicherweise sinnvoller ist, auf eine Rückgabe zu verzichten.
    Generell gilt: einmal zurückgegebene Fahrkarten werden nicht erneut ausgegeben.

    • Kulanzregelung Fahrkartenkontrolle März

    Neben der Verlängerung der Rückgabefrist können die Schüler an allen Montagen im März 2021 bis 10.00 Uhr auch ohne Schülermonatskarte mit Bus und Bahn zur Schule fahren. Es ist davon auszugehen, dass pandemiebedingt nicht alle Schüler von ihrer Schule rechtzeitig die Schülermonatskarte für den Monat März erhalten haben. Mit dieser Kulanzregelung können sie unbesorgt zur Schule fahren und dort die Schülermonatskarten in Empfang nehmen.