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  • Die Schulordnung

    I. Vorwort

    An unserer Schule leben Kinder, Jugendliche und Erwachsene zusammen. Wir alle bilden unsere Schulgemeinschaft, in der sich jeder wohl fühlen kann.
    Das gemeinsame Ziel, das wir verfolgen, ist, einen sicheren Weg für jeden in die Zukunft zu ebnen. Dazu gehört die Aneignung von Wissen genauso wie unseren Mitmenschen gegenüber Toleranz zu zeigen, ein freundliches Miteinander zu fördern, sich gegenseitig zu helfen und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Jeder ist für sich selbst
    und auch für den anderen verantwortlich. Ein friedliches Miteinander ist die Voraussetzung für eine gute
    Gemeinschaft zwischen allen Mitgliedern unserer Schule, für ein harmonisches Zusammenleben, in welchem sich jeder entfalten und einbringen kann.

    II. Regeln für das Zusammenleben an unserer Schule

    ☺ Wir gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um.
    ☺ Wir sind hilfsbereit.
    ☺ Wir sind fair zu unseren Mitmenschen und behandeln sie alle gleich.
    ☺ Wir sind ehrlich zu uns selbst und gegenüber anderen.
    ☺ Wir tolerieren alle unsere Mitmenschen und deren Meinung.
    ☺ Wir respektieren das Eigentum anderer.
    ☺ Wir pflegen einen guten Umgangston miteinander.

    Mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen muss rechnen, wer das friedliche Miteinander stört und sich nicht an die Regeln hält.

    Zu Beginn jeden Schuljahres werden in den Klassen eigene Klassenregeln mit dem/der Klassenlehrer/in erarbeitet, bzw. ergänzt.

    Grundlage für die Klassenregeln ist die Schulordnung.

    Die Eltern werden durch den/die Klassenlehrer/in bei der ersten Klassenpflegschaft über die Klassenregeln informiert, ebenso die Fachlehrer/innen. Den Schüler / Schülerinnen und Eltern werden mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen diese Vereinbarungen aufgezeigt.

    Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Grundsätzlich werden die Eltern durch ein Gespräch über
    Verstöße informiert. Die Klassenkonferenz tritt gegebenenfalls zusammen und berät.

    Mit einem Eintrag ist zu rechnen, wenn

    • das Schulgelände während der Schulzeit verlassen wird;
    • auf dem Schulgelände geraucht oder Alkohol konsumiert wird;
    • Gewalt gegen Mitschüler/innen, Lehrkräfte, Hausmeister,Reinigungspersonal und Gästen angedroht und/oder ausgeübt wird;
    • Eigentum anderer mutwillig zerstört wird;
    • gegen die aufgestellten Klassenregeln verstoßen wird
    • ohne Absprache mit einer Lehrkraft das Handy benutzt wird

    Eine persönliche Wiedergutmachung ist wünschenswert. Je nach Schwere der Einträge ist mit einer Androhung, bzw. einem zeitweiligen Unterrichtsausschluss zu rechnen. Erteilte Einträge gelten das ganze Jahr.

    Mit einem sofortigen Unterrichtsausschluss durch die Schulleitung muss rechnen,

    • wer seelischen Druck auf seine Mitschüler ausübt (z. B. durch Erpressung);
    • wer Gewalt vorsätzlich anwendet und dadurch die Gesundheit anderer gefährdet;
    • wer Waffen bei sich führt;
    • wer Drogen konsumiert oder damit handelt.

    III. Nachwort

    Wir alle wollen die Regeln des Zusammenlebens einhalten und bei Verstößen auch die Folgen akzeptieren.
    Wir, die Schüler und Schülerinnen, die Eltern und Lehrkräfte unterstützen uns gegenseitig in unserem gemeinsamen Tun und Handeln.
    Wir nehmen diese Schulordnung als einen Vertrag an, achten die Regeln und tragen die Konsequenzen.

    Die Schulleitung im September 2011
    Die Schulkonferenz stimmte dieser Schulordnung am 24.02.2000 zu und tritt am 01.08.2000 in Kraft.
    Wir bedanken uns beim Arbeitskreis „Neue Schulordnung“.